NWRI- Protestierende Studenten versammelten sich am Donnerstag in der Cafeteria der journalistischen Universität.
Die Studenten forderten, den Universitätspräsidenten zu sehen. Er lehnte es jedoch ab, sich vor den Studenten zu rechtfertigen, indem er Ausreden fand. Die Studenten protestieren gegen die inkompetenten Professoren und ihre Lehrmethoden.
Iran: Studentenprotest an der Journalistischen Universität
EU-Gericht: Iranische Volksmudschaheddin keine Terrororganisation
DEUTSCHLANDFUNK – Donnerstag, 04. Dezember 2008 – Die Europäische Union darf die Organisation "Iranische Volksmudschaheddin" nicht auf einer Liste von Terrororganisationen führen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Damit wurde die Entscheidung des EU-Ministerrats für unrechtmäßig erklärt, mit dem die Gelder der Organisation im Juli eingefroren worden waren. Nach Auffassung der Richter waren die Volksmudschaheddin vor dem Beschluss nicht hinreichend angehört worden. Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten Berufung eingelegt werden.
Neue EU-Niederlage im Rechtsstreit über Anti-Terror-Liste
DEUTSCHE WELLE -04.12.2008 – LUXEMBURG: Die Europäische Union darf die Organisation "Volksmudschaheddin des Iran" nicht auf ihrer so genannten "Terrorliste" führen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
EU-Gericht: Volksmudschahedin des Iran sind keine Terroristen
Von Nina Mareen Spranz
DIE WELT – Berlin – Gelder der bislang auf der Terrorliste der EU geführten Volksmudschahedin des Iran dürfen nicht länger eingefroren werden. Das entschied das nach dem Europäischen Gerichtshof zweithöchste Gericht der EU, das europäische Gericht erster Instanz (EuG), gestern in Luxemburg.
Niederlage in der Antiterror-Politik
EU muss der Justiz Beweise gegen Verdächtige vorlegen
Süddeutsche Zeitung – Brüssel – Zum dritten Mal in zwei Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem EU-Ministerrat verboten, die iranische Oppositionsgruppe Volksmudschaheddin (PMOI) auf der EU-Terrorliste zu führen und das Vermögen der Gruppe einzufrieren.
Eintrag auf Terrorliste rechtswidrig
Volksmudschahedin vor europäischem Gericht erfolgreich
Frankfurter Allgemeine Zeitung – Mü. FRANKFURT, 4. Dezember. Die Europäische Union darf die "Volksmudschahedin Irans" nicht auf einer Liste von Terrororganisationen führen und deren Vermögen nicht einfrieren. Das hat das Europäische Gericht erster Instanz am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Die Richter erklärten damit eine Entscheidung des EU-Ministerrates vom Juli 2008 für nichtig.
Neue EU-Niederlage im Rechtsstreit über Anti-Terror-Liste
Deutsche Welle – LUXEMBURG: Die Europäische Union darf die Organisation "Volksmudschaheddin des Iran" nicht auf ihrer so genannten "Terrorliste" führen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Nach dem Urteil dürfen auch Vermögen der zur iranischen Exilopposition gehörenden Gruppierung nicht eingefroren werden. Das Gericht erklärte damit in erster Instanz eine Entscheidung des EU-Ministerrats vom Juli dieses Jahres für unrechtmäßig. Zur Begründung hieß es, die Organisation sei vor dem Beschluss nicht hinreichend angehört worden.
Außerdem habe der Ministerrat Informationen, die angeblich die Einstufung als Terrororganisation rechtfertigten, dem Gericht nicht vorlegen wollen.
Maryam Rajavi: Das Urteil des EU-Gerichts ist ein Sieg der Gerechtigkeit
Iranische Oppositionsführerin: EU-Rat muss sich bei den Volksmudschahedin entschuldigen und sie für die großen Schäden kompensieren, die er den Iranern zugefügt hat
Zum dritten Mal hat das Gericht die Entscheidung des Ministerratesrates annulliert und den Rat dazu verurteilt, für alle Unkosten der PMOI zu zahlen
Die Presseerklärung des EuGH unterstrich, dass das Urteil nur einen Tag nach der ersten Anhörung erlassen wurde und man es damit mit dem schnellsten Prozess seiner Art zu tun habe
Maryam Rajavi, die vom iranischen Widerstand gewählte Präsidentin, bezeichnete das heutige Urteil des Gerichts der ersten Instanz der Europäischen Gemeinschaften als einen Sieg der Gerechtigkeit. Sie sagte, dass das Gericht nur einen Tag nach der Anhörung der ungesetzlichen Entscheidung des EU-Ministerrates, die Organisation der Volksmojahedin Irans (PMOI) auf seiner Terroristenliste zu belassen, ein Ende bereitet habe.
Einstufung als Terrororganisation: Volksmudschahedin erneut vor EuGH erfolgreich
Oppositionsbewegung will von EU nicht länger als Terrororganisation betrachtet werden
Der Standard – Agenturen: Im Bemühen, von der EU nicht länger als Terrororganisation betrachtet zu werden, haben die "Volksmujaheddin des Iran" zum dritten Mal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Erfolg errungen. Das Gericht erster Instanz erklärte am Donnerstag in Luxemburg eine Entscheidung des EU-Ministerrates vom Juli 2008, mit dem Gelder der Organisation eingefroren wurden, für unrechtmäßig.
Iran: Studenten demonstrieren auf dem Campus der polytechnischen Universität
NWRI- Am Sonntag versammelten sich Studenten vor dem Verwaltungsgebäude der polytechnischen Universität der Amirkabir Universität in Teheran, um gegen die rücksichtslose Behandlung eines Kommilitonen zu protestieren, der aus einem 3-stِckigen Hochhaus fiel.
